Beihilfe bei Krankheit, Pflege und Geburt

Als beihilfeberechtigte Person möchten Sie gerne erfahren, welche Aufwendungen Ihnen und Ihrer Familie in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen erstattet werden. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können.

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Nachrichten aus der Beihilfe

E-Rezept in der Beihilfe

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Höchstbetrag für Wahlleistung Unterkunft im Krankenhaus

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Schriftliche oder elektronische Beantragung von Beihilfe 

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Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge

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Einkommensgrenze für Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen ab 2025

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Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 01.01.2025

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Aktuelles aus der Beihilfe

Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. November 2024

29.10.2024 | Meldung Erfahren Sie mehr

Neue Version der Beihilfe-App bereit für das E-Rezept

21.08.2024 | Meldung Erfahren Sie mehr

Zuständigkeitsänderung der Beihilfebearbeitung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Wohnsitz im Ausland

14.08.2024 | Meldung Erfahren Sie mehr

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Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie sind eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber und ergänzen in diesen Fällen die Eigenvorsorge der Beamten und Tarifbeschäftigten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist und werden nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gewährt.