Anschriftenänderung

Warum muss ich zu diesem Zeitpunkt Änderungen mitteilen?

Sie haben zwar bei der Beantragung des BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung (AfA) Ihre Adresse angegeben, aber für die Rückforderung des Darlehensanteils Ihrer Förderung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Die Ämter für Ausbildungsförderung teilen uns nur ein einziges Mal (im Folgejahr nach der ersten Bewilligung) Ihre Anschrift mit. Sie als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer sind verantwortlich dafür, dass dem Bundesverwaltungsamt immer Ihre aktuelle Anschrift vorliegt.

Auch wenn Sie dem AfA die neue Adresse oder auch den neuen Namen mitteilen, ist dieses nicht verpflichtet, die Änderung an das Bundesverwaltungsamt weiterzugeben.

Ihre Daten erhalten wir ca. 1,5 Jahre nach Ihrem ersten BAföG-Bescheid. Teilen Sie uns ab diesem Zeitpunkt und nach Ihrem Studium jede Anschriften- und Namensänderung sofort mit. Sie müssen nicht nur eine durch Umzug erfolgte neue Wohnanschrift mitteilen, sondern jede Änderung, die sich durch Umbenennung des Wohnorts oder Straßennamens oder durch Änderung der Postleitzahl oder Hausnummer ergibt. Sie vermeiden somit unnötige Kosten.

Wir werden Ihnen ca. 4,5 Jahre nach dem Ende der FHD einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusenden, der die Rückzahlungsmodalitäten Ihres Darlehens regelt. Hierfür benötigen wir Ihre aktuelle Wohnanschrift bzw. Ihren aktuellen Namen. Die Ämter für Ausbildungsförderung oder das Einwohnermeldeamt sind nicht verpflichtet, Änderungen Ihrer Wohnanschrift und/oder Ihres Namens an uns weiterzuleiten.

Wenn unsere Schreiben Sie nicht erreichen, muss Ihre neue Wohnanschrift bzw. Ihr neuer Name ermittelt werden. Dafür wird eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Ihre neue Anschrift oder Ihre Namensänderung teilen Sie uns bitte über unser Onlineformular "Stammdatenänderung" des BAföG-online Portals mit.

zum BAföG-online Portal

 

Damit wir Ihre Anschriften- und Namensänderung zuordnen können, geben Sie bitte Ihre Amt-/Fördernummer an. Diese finden Sie in Ihrem BAföG-Bewilligungsbescheid, den Sie vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass ggf. unterschiedliche Fördernummern (z.B. bei Bachelor und Master) gemeldet sein können.

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Stand 14.03.2018