Zeitlicher Ablauf

Wann erhalte ich meinen FRB?

Etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (FHD) des zuletzt mit BAföG geförderten Ausbildungs- oder Studiengangs wird Ihnen ein Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) zugestellt. Bitte beachten Sie, dass bei mehreren geförderten Studiengängen (z. B. Bachelor und Master) die Förderungshöchstdauer zählt, die im ersten Studiengang zuletzt gültig gewesen ist.

Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln uns Ihre Daten nicht unmittelbar nach Ende Ihres Studiums, sondern über einen längeren Zeitraum. Daher hat der Gesetzgeber den Behörden einen Zeitraum von mehreren Jahren gelassen, die notwendigen Daten für die Darlehensrückzahlung zu erfassen.

Wenn Sie zwischen Ihrem Bachelor- und Masterstudium eine Pause eingelegt haben, kann es vorkommen, dass Sie wieder BAföG erhalten und schon für einen früheren Studienabschnitt (z. B. Bachelor) zur Rückzahlung bei uns verpflichtet sind. Sollten Sie dann die Raten nicht zurückzahlen können, besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung zu verschieben.
Die Voraussetzungen finden Sie hier.

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Stand 14.03.2018