Förderungshöchstdauer (FHD)

Warum sollte ich die FHD überprüfen?

Der Rückzahlungsbeginn ist abhängig von der FHD. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der FHD des zuletzt geförderten Ausbildungs- oder Studiengangs. Haben Sie Darlehensbeträge in mehreren Ausbildungsabschnitten erhalten (z. B. für Bachelor und Master), ist das Ende derjenigen FHD für den Rückzahlungsbeginn maßgeblich, die im ersten Ausbildungsabschnitt zuletzt gültig gewesen ist.

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ist die Zeit, in der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben werden kann. Sie umfasst auch Zeiten einer in den Studiengang integrierten berufspraktischen Tätigkeit (z. B. Praxissemester und Prüfungszeiten).

Ihre FHD teilte Ihnen das zuständige Amt für Ausbildungsförderung bereits im Bewilligungsbescheid mit. Durch Urlaubssemester oder nicht vorgeschriebene Auslandssemester kann sich die ursprüngliche FHD verändern.

Informationen zur Ermittlung der FHD finden Sie u. a. unter:

Die endgültige Feststellung der FHD nehmen wir mit dem FRB vor.

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Stand 14.03.2018