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Welche Regelungen enthält der FRB?

Im Kopfbereich des Bescheides finden Sie Ihr Geschäftszeichen.
Dieses benötigen Sie für alle Formen der Kontaktaufnahme mit uns, sei es ein Widerspruch, ein Antrag oder eine Mitteilung zur Namens- oder Anschriftenänderung. Ihr Geschäftszeichen sieht z. B. so aus: IV 05-123 45 678 9/10 und setzt sich zusammen aus der Kennung für das zuständige Referat (z. B. IV 05), dem für Sie wichtigen persönlichen Teil aus 9 Ziffern und dem zuständigen Sachgebiet (z. B. /10). Bei der Kontaktaufnahme ist es ausreichend, wenn Sie die 9 Ziffern zwischen Bindestrich und Schrägstrich (ohne Leerzeichen) angeben.

Für die Kontaktaufnahme empfehlen wir die Nutzung von BAföG-online.

Link zu BAföG-online

den Feststellungsbescheid und den Rückzahlungsbescheid.
 
Bitte lesen Sie sich diese Bescheide sofort nach Erhalt gründlich durch und prüfen Sie die Höhe der Darlehensbeträge sowie die Förderungsdauer.
Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.

Im Feststellungsbescheid werden die Darlehenshöhe und die Förderungshöchstdauer festgestellt.

Im Rückzahlungsbescheid wird Ihnen der Tilgungsplan sowie der Rückzahlungsbeginn und die Berechnung der vorzeitigen Rückzahlung mit dem höchstmöglichen Nachlass mitgeteilt. Am Ende der beiden Bescheide ist die Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.

FRB Rückzahlungsbescheid

Bitte nehmen Sie auch den Bereich "wichtige Hinweise" unterhalb des Angebots zur vorzeitigen Rückzahlung sorgfältig zur Kenntnis.
Dieser enthält

  • Hinweise zur Rückzahlung im SEPA-Verfahren. Ein vorbereitetes Mandat finden Sie dem FRB anhängend auf Seite 4.
  • Informationen zur Verzinsung bei Zahlungsverzug
  • Hinweise zu Ihrer Verpflichtung, jede Namens- oder Anschriftenänderungen unverzüglich mitzuteilen
  • Einen Verweis auf Informationsmöglichkeiten zum Zahlungsaufschub (Freistellung) und zum Datenschutz.

Weitere Informationen rund um die Rückzahlung finden Sie in der Phasenübersicht.

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Stand 14.03.2018