Tilgungsplan

Worauf muss ich achten?

Der Tilgungsplan besteht aus dem Tilgungsablauf, den zurückzuzahlenden Darlehensbeträgen, der Ratenhöhe, sowie der Darlehenskontonummer.

Beispiel:

Tilgungsplan

Unter dem Tilgungsablauf wird Ihnen Folgendes mitgeteilt:

  • Der zurückzuzahlende Darlehensbetrag
  • Fälligkeit der ersten Rate (Tilgungsbeginn)
    Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 130,00 EUR. Die Raten werden vierteljährlich in Höhe von 390,00 EUR fällig (§ 18 Abs. 3 und 4 BAföG).
  • Fälligkeit der Restrate.

Für Studiengänge, die nach dem 28.02.2001 begonnen wurden, ist die Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
Diese "Deckelung" wird in Ihrem Tilgungsplan bereits berücksichtigt. Der Tilgungsplan weist daher nur die zurückzuzahlende Darlehensschuld aus.
Der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung wird ab dem 01.04.2020 ebenfalls vom gedeckelten Betrag (ggf. abzüglich weiterer Abzüge) berechnet. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur vorzeitigen Rückzahlung.
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Sollten Sie erstmals ab dem 01.09.2019 mit Darlehen und Zuschuss nach § 17 Abs. 2 BAföG in der ab 01.08.2019 geltenden Fassund gefördert worden sein, wird der Zahlbetrag bei vorzeitiger Rückzahlung von der rückzahlungspflichtigen Darlehensschuld berechnet, jedoch maximal von 10.010 EUR.

Die erste Rate des Darlehens ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des zuletzt mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnitts zu zahlen. Bei mehreren geförderten Studiengängen ist die FHD maßgeblich, die im zuerst geförderten Ausbildungsabschnitt zuletzt gültig war. Der Rückzahlungsbeginn ergibt sich also aus der festgesetzten Förderungshöchstdauer.

Rechtsgrundlage:

Wenn Ihnen während des gesetzlichen Tilgungszeitraums die Rückzahlung nicht möglich ist, weil Sie kein oder nur geringes Einkommen erzielen, besteht auf Antrag die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung. Hierzu müssen Sie einen Freistellungsantrag stellen.

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Stand 14.03.2018