Vorzeitige Rückzahlung

Kann ich einen Nachlass erhalten, wenn ich mein Darlehen vorzeitig zurückzahle?

Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden.

Durch eine vorzeitige Rückzahlung (VR) des noch nicht fälligen Darlehens haben Sie die Möglichkeit, einen Nachlass zu erlangen. Die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurde überarbeitet. Die neuen Nachlasssätze gelten ab dem 01.04.2020 einheitlich für alle Darlehen (außer bei KfW-Bankdarlehen nach § 18c BAföG a. F.)

Die Berechnungsweise zu den gewährten Darlehen hängt davon ab, nach welchen gesetzlichen Regelungen Ihnen die BAföG-Förderung bewilligt wurde.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Beispiele für die unterschiedlichen Berechnungen finden Sie am Ende dieser Seite

Über BAföG-online steht Ihnen ein Antragsformular (bei Anmeldung per E-Mail) bzw. die sofortige Berechnung des Nachlasses (bei Zugang über Personalausweis) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, (ggf. regelmäßige) Einzahlungen zugunsten Ihres Darlehens zu leisten und diese zu einer vorzeitigen Rückzahlung "anzusparen".
Wenn Sie nicht mindestens 475,00 EUR in einer Summe einzahlen, ist eine Nachlassgewährung für die Teilablösung nicht möglich. Einzahlungen unter 475,00 EUR mindern unmittelbar die Darlehensschuld in Höhe der Einzahlung und werden ohne weitere Nachfrage vereinnahmt.

Nachlasstabelle VR

barrierearme Tabellenausführung:

Ein konkretes Angebot über den höchstmöglichen Nachlass wird Ihnen erstmalig im FRB mitgeteilt.
Wenn Sie die Zahlung dann fristgerecht leisten, werten wir die Einzahlung als Antrag auf Gewährung des Nachlasses. Einen schriftlichen Antrag oder einen Antrag über BAföG-online müssen Sie dazu nicht mehr stellen.

Sie erhalten den höchstmöglichen Nachlass, wenn der vorzeitige Rückzahlungs-Betrag bis zur Fälligkeit der ersten Rate (Tilgungsbeginn) auf Ihrem Darlehenskonto bei der Bundeskasse Halle eingeht.

Die Zahlung gilt mit Eingang des vorzeitigen Rückzahlungs-Betrages bei der Bundeskasse Halle als geleistet.
Bitte beachten Sie, dass auch "Sofortüberweisungen" nicht immer am selben Tag verbucht werden.
Es kommt daher nicht darauf an, wann Sie die Überweisung in Auftrag gegeben haben, sondern wann der Betrag bei der Bundeskasse Halle eingegangen ist.


(§ 11 Abs. 2 DarlehensV).

Sie erhalten automatisch eine Bestätigung über Ihre Einzahlung des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages.

Wenn Sie nicht bis zur Fälligkeit der ersten Rate warten möchten, können Sie die vorzeitige Rückzahlung auch direkt nach Erhalt des FRB vornehmen. Die im FRB festgestellte Darlehensschuld kann sich jedoch aufgrund eines Widerspruchs noch verändern.

In einzelnen Fällen kann es dazu kommen, dass über einen Widerspruch gegen die Darlehensbeträge noch nicht entschieden wurde. Damit Sie den höchstmöglichen Nachlass nicht verlieren, müssen Sie den vorzeitigen Rückzahlungsbetrag aus dem FRB vor dem Tilgungsbeginn einzahlen. Zu viel gezahlte Beträge würden Ihnen nach der Entscheidung über Ihren Widerspruch zurück überwiesen.

Sofern Sie bereits einige Raten nach dem Tilgungsplan zurückgezahlt haben und/oder von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt waren, können Sie Ihre Darlehens(rest)schuld unter folgenden Voraussetzungen auch noch vorzeitig ablösen:

  • Ihr Antrag geht bei uns ein.
    Den Antrag auf vorzeitige Rückzahlung können Sie bequem formlos über unser Onlineformular auf der BAföG-online Seite stellen.

    Link zu BAföG-online

  • Es ist noch nicht fällige Darlehens(rest)schuld vorhanden.
  • Bitte beachten Sie, dass Darlehensraten, welche aufgrund von Freistellungsmonaten ab dem 01.04.2020 noch nicht gezahlt werden mussten, nicht mehr mit einem Nachlass versehen werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie je nach Darlehenshöhe und Dauer der Freistellungszeiträume ggf. gar keinen Nachlass mehr erhalten können. Freistellungszeiträume bis einschließlich 31.03.2020 haben keinen Einfluss auf die Nachlasshöhe.
  • Sie zahlen den festgesetzten Betrag zur vorzeitigen Rückzahlung so rechtzeitig ein, dass er fristgerecht bei der Bundeskasse eingeht.

Eventuell bereits fällige Beträge (Darlehensraten, Anschriftenermittlungskosten, Mahnkosten, Zinsen) müssen spätestens zusammen mit dem Einzahlungsbetrag zur Ablösung der Darlehens(rest)schuld bei der Bundeskasse Halle eingegangen sein. Andernfalls kann der Nachlass nicht gewährt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass bei längerer Bearbeitungszeit Ihres Antrags die laufenden Raten fristgerecht gezahlt werden müssen. Der Zahlungsbetrag wird im Angebot berücksichtigt.

Für Studiengänge, die nach dem 28.02.2001 begonnen wurden, ist die Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
Diese "Deckelung" wird in Ihrem Tilgungsplan bereits berücksichtigt. Der Tilgungsplan weist daher nur die zurückzuzahlende Darlehensschuld aus.
Der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung wird ab dem 01.04.2020 ebenfalls vom gedeckelten Betrag (ggf. abzüglich weiterer Abzüge) berechnet. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur vorzeitigen Rückzahlung.
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Sollten Sie erstmals ab dem 01.09.2019 mit Darlehen und Zuschuss nach § 17 Abs. 2 BAföG in der ab 01.08.2019 geltenden Fassund gefördert worden sein, wird der Zahlbetrag bei vorzeitiger Rückzahlung von der rückzahlungspflichtigen Darlehensschuld berechnet, jedoch maximal von 10.010 EUR.

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Beispiele zur vorzeitigen Rückzahlung

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Stand 14.03.2018