Datenschutzhinweise für die Verwaltung und den Einzug von Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte
Informationen nach Artikeln 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Datenschutz entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in folgendem Bereich:
Verwaltung und Einzug von Staatsdarlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

1. Wie lautet die Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Rückforderung von nach dem BAföG bewilligten Staatsdarlehen.

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
Telefon: + 49 (0) 22899-358-0
Telefax: + 49 (0) 22899-358-41747
E-Mail: poststelle@bva.bund.de

3. An wen können Sie sich in Datenschutzfragen wenden?

Bundesverwaltungsamt
Datenschutzbeauftragter
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon: + 49 (0) 22899-358-68-1234
Telefax: + 49 (0) 22899-358-68-1140
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bva.bund.de

4. Welche personenbezogene Daten werden verarbeitet und aus welcher Quelle stammen sie?

Wir verarbeiten folgende von den Ämtern für Ausbildungsförderung übermittelte Daten:

  • Stammdaten (Familienname, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Fördernummer, Geschlecht)
  • Darlehensdaten (im Kalenderjahr geleistete Darlehen, Änderungen über in zurückliegenden Kalenderjahren geleisteten Darlehen, Förderungshöchstdauer, Förderungsnummer)

Ferner verarbeiten wir Ihre von der Bundeskasse vergebene Kontonummer, Ihre Mandatsreferenznummer (bei SEPA-Mandatserfassung) sowie ein von uns generiertes Geschäftszeichen.

Schließlich verarbeiten wir von Ihnen während der Rückforderung übermittelte Daten (v.a. neue Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; Einkommensnachweise sowie Nachweise zu geltend gemachten Freibeträgen bei Beantragung einer Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung sowie Nachweise zum Vermögen und den monatlichen Ausgaben bei Beantragung einer Stundung).

5. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

5.a Verarbeitungszweck

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten von Empfängern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogener Staatsdarlehen zum Zwecke der Verwaltung und des Einzugs dieser Darlehen, insb. als zum Erlass des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids, zur Anschriftenermittlung, zur Erstellung etwaiger Anschriftenermittlungskosten- und Rückstandszinsbescheide oder zur Einleitung von Verwaltungsvollstreckungsverfahren sowie bei etwaigen Entscheidungen über den Kooperationserlass. Ihre Daten werden auch zur Bearbeitung von Anträgen auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung, auf Stundung fälliger Beträge oder auf sog. Härtefallerlass verarbeitet.

5.b Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO auf Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit das BVA personenbezogene Daten zur Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet, stützt sich die Verarbeitung dieser Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 BDSG i. V. m. der entsprechenden gesetzlichen Aufgabennorm.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht darüber hinaus auf
den Vorschriften des BAföG (§ 39 Abs. 2 BAföG), der DarlehensV (§ 9) sowie ggf. der Bundeshaushaltsordnung.

6. Wer erhält Ihre Daten bzw. an wen werden diese übermittelt?

Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag im Informationstechnikzentrum Bund verarbeitet.
Die zur Führung Ihres Darlehenskontos erforderlichen Daten (v.a. Name, Adresse, Darlehensbeträge, Fälligkeiten) geben wir an die Bundeskasse weiter.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Adressermittlung Einwohnermeldeämter, die Deutsche Rentenversicherung oder die im BAföG-Antragsverfahren mitgeteilten Adressgaranten sein. Ferner werden Ihre Daten an Ämter für Ausbildungsförderung, Hauptzollämter, Gerichte, Insolvenzverwalter/Schuldnerberatungen sowie von Ihnen benannte Bevollmächtigte übermittelt, sofern die Zuständigkeit dieser Stellen eröffnet ist.
Eine Weitergabe Ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

7. Werden Ihre Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO übermittelt?

Nein.

8. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist oder folgende Aufbewahrungsfrist/en eine weitere Speicherung verlangen.
Ihre personenbezogenen Daten werden

  • bei Staatsdarlehen, deren Förderungsbeginn vor dem 01.03.2001 liegt, nach Ablauf von 6 Jahren
  • bei Staatsdarlehen, deren Förderungsbeginn nach dem 28.02.2001 liegt, nach Ablauf von 10 Jahren

nach vollständiger Tilgung gelöscht.

9. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen nachfolgende Rechte zur Verfügung. Diese können Sie beim unter 2. aufgeführten datenschutzrechtlich Verantwortlichen geltend machen.

9.a Recht auf Auskunft – Art. 15 DSGVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhält die von einer Datenverarbeitung betroffene Person eine umfassende Einsicht in die sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.b Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, unrichtige sie angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

9.c Recht auf Löschung – Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.d Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, eine weitere Verarbeitung der sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch die betroffene Person ein.

9.e Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, die sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.
Dieses Recht steht dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

9.f Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für eine betroffene Person, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, solchen weiteren Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder berechtigter öffentlicher sowie privater Interessen erfolgen. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.g Recht auf Beschwerde – Art. 77 DSGVO

Als betroffene Person haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten etwa gegen die DSGVO verstößt.
Hinweis:
Die für das BVA zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt erreichen:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799 0
Telefax: 0228 997799 5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

10. Notwendigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BVA hier im Aufgabenbereich
Verwaltung und Einzug von Staatsdarlehen nach dem BAföG
stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Dementsprechend sind Sie verpflichtet diese bereitzustellen. Denn im Falle der Nichtbereitstellung könnte Ihr Antrag / Ihr Anliegen hier nicht bearbeitet werden.

11. Werden Entscheidungen automatisiert getroffen? – Art. 13 Abs. 2 f DSGVO

Der Feststellungs- und Rückforderungsbescheid wird auf Grundlage der Darlehensmeldungen der Ämter für Ausbildungsförderung nach einer Validierung automatisiert erstellt.
Auch Angebote auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehensbetrages, die Sie über das BAföG online-Portal des Bundesverwaltungsamts einholen, werden auf Grundlage des nicht fälligen Darlehensbetrages sowie der Nachlasstabelle nach § 6 Abs. 1 DarlehensV automatisiert erstellt. Ein automatisierter Bescheid wird ggf. auch zur Erhebung von Rückstandszinsen erstellt, die anhand des Rückstandszeitraums, des gesetzlich festgelegten Zinssatzes und der verbleibenden Darlehensgesamtschuld berechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team "BAföG"
im Bundesverwaltungsamt

zurück zur Phasenübersicht

Diese Seite

Stand 11.06.2018