Die COVID-19-Pandemie hat in den Jahren 2020 bis 2022 das gesamte Land geprägt und auch den deutschen Profisport vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Lockdownmaßnahmen führten dazu, dass Zuschauende gar nicht oder nur bedingt an Veranstaltungen teilnehmen konnten. Dies führte zu massiven Einnahmeverlusten bei Vereinen, Verbänden und Unternehmen. Diese Einnahmeverluste führten wiederum zu existenziellen Ängsten im Profisport. Es drohten Arbeitsplatzverluste und eine Gefährdung der Strukturen im Profisport. Mit den Coronahilfen Profisport, die das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) im Auftrag des deutschen Bundestags im August 2020 ins Leben gerufen hat, wurde ein umfassendes Unterstützungsprogramm geschaffen, um diese Auswirkungen abzumildern.
Mit der administrativen Umsetzung des Programms hat das BMI das Bundesverwaltungsamt beauftragt. Zügig wurde eine Projektgruppe gegründet, welcher in der Spitze 30 Mitarbeitende angehört haben. Bereits 12 Tage nach Eingang des ersten Antrags konnte schon eine Bewilligung ausgesprochen und die Bewilligungssumme ausgezahlt werden. Die schnellen Hilfen haben dem Sport enorm geholfen. Die besondere gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Spitzensports stand und steht stets im Fokus. Insgesamt war das Programm erfolgreich. Es gab in den allermeisten Fällen die dringend benötigte Unterstützung. Oftmals lagen zwischen Antrag und Auszahlung der Mittel nur wenige Tage. Hierfür gab es auch positives Feedback der betroffenen Vereine, Verbände und Unternehmen.
Insgesamt konnte mit Hilfe des Programms in den eingegangenen und beschiedenen 1290 Anträgen in 694 Fällen der Antrag vollbewilligt und in 470 Fällen eine Teilbewilligung ausgesprochen werden. In 126 Fällen wurde der Antrag abgelehnt. Die Summen zu den jeweiligen bis dato abgeschlossenen Anträgen können der nachstehenden Datei entnommen werden.
Ziele und Zweck der Coronahilfen
Das Programm diente der finanziellen Kompensation von Einnahmeausfällen, die durch Einschränkungen im regulären Wettkampf-, Liga- oder Pokalbetrieb entstanden sind. Die Förderung erfolgte in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Damit sollten Vereine, Verbände und Unternehmen stabilisiert werden, die sowohl im professionellen als auch im semiprofessionellen Wettbewerb tätig sind.
Wichtige Eckdaten
- Bereitgestellte Mittel: 2 x 200 Mio. Euro
- Antragsberechtigte: Sportvereine und -verbände mit Teams in der 1., 2. oder 3. Liga in olympischen, nichtolympischen und paralympischen Sportarten unter Hinzuziehung von Bevollmächtigten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen oder Steuerberater/Steuerberaterinnen. Ausgenommen waren die 1. und 2. Bundesliga im Herrenfußball.
- Rechtsgrundlage: Gewährung von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 BHO.
- Die Antrags- und Bewilligungsprozesse erfolgten vollständig digital.
Kompetenzen und Zuständigkeiten
- Fachaufsicht: Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Durchführung: Bundesverwaltungsamt
Förderzeiträume und Anpassungen
Die Richtlinien wurden in mehreren Phasen angepasst, um den unterschiedlichen Anforderungen während der Pandemie gerecht zu werden. Neben Ticketeinnahmeausfällen konnten ab der dritten Richtlinienfassung auch Umsatzverluste kompensiert werden. Die maximal beihilfefähigen Beträge wurden entsprechend den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Laufe der Zeit erhöht, um den Bedürfnissen der Antragstellenden besser gerecht zu werden.
- Phasen der Ticketeinnahmeausfälle: Zeitraum von April 2020 bis März 2022.
- Phasen der Umsatzverluste: Zeitraum von Januar 2021 bis März 2022.
Schlussabrechnung und Kontrolle
Nach dem Abschluss der Förderzeiträume musste eine Schlussabrechnung von den Antragstellenden digital eingereicht werden, um sicherzustellen, dass keine überhöhten Leistungen bezogen wurden. Diese Schlussabrechnungen waren abhängig vom Bewilligungszeitraum zum 30.06.2022, 31.12.2022 und 30.06.2023 einzureichen. Überschüssige Beträge aufgrund von geringeren Ticketeinnahmeausfällen als erwartet, Erzielung von Gewinnen nach Jahresabschluss oder fehlender Einreichung von Schlussabrechnungen wurden zurückgefordert, wobei in Einzelfällen Stundungsvereinbarungen getroffen werden konnten. Die Prüfung der Schlussabrechnungen dauert derzeit noch an.