Ausländerzentralregister
Daneben ist aber auch die Übermittlung von Daten an andere öffentliche und – in beschränktem Maße – nichtöffentliche Stellen zugelassen. Das AZR mit seiner umfangreichen Fachlichkeit, zahlreichen komplexen Geschäftsprozessen und vielen externen Akteuren ist mit rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen eines der ganz großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland.
Im allgemeinen Datenbestand sind die Daten der Ausländerinnen und Ausländer gespeichert, die nicht nur vorübergehend (mindestens 3 Monate) im Inland leben oder gelebt haben. Die separat geführte Visadatei enthält hingegen die Daten der Visumantragsteller, die im Regelfall nur kurz in Deutschland bleiben. Das AZR mit seinen hochverfügbaren Anwendungen unterstützt bei vielfältigen Aufgaben, vom asylrechtlichen Bereich bis hin zum Grenzübertritt, z. B. an Flughäfen. Bis zu 100 Millionen Geschäftsvorfälle werden so jährlich zuverlässig und weitgehend automatisiert abgewickelt.
Registerbehörde ist seit dem 30. Juli 2004 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dabei hat das BAMF das BVA mit dem Registerbetrieb betraut. Das Bundesverwaltungsamt unterstützt und berät das BAMF und das BMI zu technischen Möglichkeiten, erteilt Auskünfte und übernimmt bestimmte Aufgaben der Datenverarbeitung und -pflege. Die Nutzerinnen und Nutzer des AZR sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.
Datenschutz und Datenqualität
Datenschutz und Datenqualität spielen im AZR eine große Rolle, da es sich um hochsensible Daten handelt, die auf hochgesicherten Systemen gespeichert sind und nur an zulässige Stellen weitergegeben werden. Jeder Zugriff wird protokolliert.
Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 AZRG unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt.
Im Überblick
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Datenabruf aus dem AZR im automatisierten Verfahren
Informationen zum Zulassungsverfahren für abrufende Behörden
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Ausländerzentralregister
Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister beantragen
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Grundsatzfragen zum Ausländerzentralregister
Ihr Ansprechpartner im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge