Zulassungsverfahren zum Datenabruf im automatisierten Verfahren (§ 22 AZRG)
Öffentliche Stellen können durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) für Datenabrufe im automatisierten Verfahren zugelassen werden. Seitens der unter § 22 Absatz 1 Satz 1 AZRG genannten Behörden ist bis zum 01.08.2026 verpflichtend ein entsprechender Zulassungsantrag zu stellen.
Mit einer Zulassung erhalten Behörden die Möglichkeit, Auskünfte selbst - d.h. im Direktzugriff auf das Ausländerzentralregister (AZR) und ohne schriftliches Auskunftsersuchen an das BVA - einzuholen.
Entsprechende AZR-Auskünfte können z.B. über die Webseite des Registerportals im BVA oder alternativ über eigene Software-Anwendungen - die sich über technische Schnittstellen an das Registerportal anbinden lassen - erfolgen. Voraussetzung für den Zugriff auf das Registerportal ist ein Zugang zu den Netzen des Bundes (NdB) bzw. zum NdB-Verbindungsnetz.
Einen Antrag auf Zulassung nach § 22 AZRG richten Sie bei Interesse bitte schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, Referat S I 1, 50728 Köln. Beachten Sie hierbei bitte die folgenden rechtlichen Voraussetzungen:
- Antrag in Schriftform (siehe Formularvorlage). In der Antragsbegründung ist darzulegen in welchem Umfang und an welchen Standorten Einrichtungen zum Datenabruf im automatisierten Verfahren geschaffen werden sollen.
- Vorlage einer Erklärung, die zur Datensicherung erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen (siehe Formularvorlage).
Für die Administration der Anwender-Accounts für den Zugriff auf das Registerportal ist zudem die Benennung mindestens eines Administrators oder einer Administratorin sowie die Benennung eines oder einer Zertifikatsverantwortlichen für die Beantragung und Verwaltung des für den Zugriff genutzten Software-Zertifikats erforderlich (siehe Formularvorlage).
Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie in den hier zum Download zur Verfügung gestellten Formularvorlagen. Für darüberhinausgehende Fragen steht Ihnen die Administration des Registerportals unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Administration Registerportal
Referat S I 1
Bundesverwaltungsamt- Tel
- 022899358-88200
- registerportal@bva.bund.de