Auswandererschutz

Wer Menschen, die auf Zeit oder Dauer ins Ausland gehen wollen, in Deutschland geschäftsmäßig beraten möchte, braucht eine Erlaubnis des Bundesverwaltungsamts.

Regelungen hierzu trifft das Auswandererschutzgesetz (AuswSG).

Wenn Sie auswandern möchten und sich beraten lassen wollen, achten Sie darauf, dass die Beratung von einer Person durchgeführt wird, die die Erlaubnis des BVA hat.

Das ist unsere Aufgabe:

Seit der Änderung des AuswSG im Jahr 2013 wird die Erlaubnis zur Auswandererberatung nur noch vom Bund erteilt.Wir prüfen, ob die Bestimmungen des AuswSG eingehalten werden. Dazu gehören Anträge auf Erlaubnis zur Auswandererberatung. Personen, die ohne Erlaubnis des BVA geschäftsmäßig auswanderungswillige Personen beraten, werden von uns überprüft.

Wir verfolgen Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Genehmigungspflicht.

Adressen und Kontaktdaten von Personen, die vom BVA eine Erlaubnis zur Auswandererberatung erhalten haben, sind in der hier abgebildeten Übersicht der Beratungstellen zu finden. Personen, die nicht in dieser Übersicht aufgeführt sind, dürfen keine geschäftsmäßige Auswandererberatung durchführen. Allgemeine Informationsbroschüren sowie weitere hilfreiche Auskünfte finden Sie unter Allgemeine Informationen.

Bitte beachten Sie:

Genehmigungen zur Auswandererberatung, die vor dem 01.01.2014 erteilt wurden, besitzen keine Gültigkeit mehr. Diese Personen müssen einen neuen Antrag beim BVA stellen.

Die benötigten Formulare und Vorschriften finden Sie hier:

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an Auswandern@bva.bund.de

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Stand 17.08.2018