Die Europäische Bürgerinitiative
Eine Europäische Bürgerinitiative – was ist das?
Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und Bürger aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich. Die Regeln und Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative stehen in einer EU-Verordnung, die im Februar 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde.
Was kann Gegenstand einer Bürgerinitiative sein?
Eine Bürgerinitiative ist in jedem Bereich möglich, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, etwa Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.
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Stand 04.04.2023