Europäische Bürgerinitiative- Koordinierung der Überprüfung der Unterstützungsbekundungen

Seit 2012 können die Bürger der Europäischen Union über eine Europäische Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen.Die von einer Europäischen Bürgerinitiative gesammelten Unterstützungsbekundungen müssen in den jeweiligen EU-Staaten auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Dies übernimmt für in Deutschland gesammelte Unterstützungsbekundungen das Bundesverwaltungsamt.

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