Antragsvoraussetzungen

Wer kann Anträge auf Erstattung der Fahrgeldausfälle stellen?

  • Verkehrsunternehmen,
  • Verkehrsverbünden
  • sowie von einer Nahverkehrsorganisation, wenn sich in einem Bundesland mehrere Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs auf lokaler oder regionaler Ebene zu Verkehrsverbünden zusammengeschlossen haben und die Verkehrsunternehmen für ihre Leistungen ein mit diesen Aufgabenträgern vereinbartes Entgelt (Bruttoprinzip) erhalten.

Insbesondere müssen sich im letzteren Falle mindestens zwei Aufgabenträger zusammengeschlossen haben. Ein Aufgabenträger allein ist nicht antragsberechtigt.

Auch die Abtretung eines Erstattungsanspruches an einen Dritten berechtigt diesen nicht zur Antragstellung.

Besteht eine Antragsfrist?

Der Antrag auf Erstattung ist  bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgenden Kalenderjahres zu stellen. Haben Sie einen Antrag auf Vorauszahlung gestellt, so ist dieser als fristwahrend für die endgültige Erstattung. In diesem Fall sind die Unterlagen, die für Berechnung der Erstattung erforderlich sind, bis zum Stichtag vorzulegen.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Im Bereich des Fernverkehrs sind vor der erstmaligen Antragstellung grundsätzlich die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Der Gesellschaftervertrag des Unternehmens,
  • der Handelsregisterauszug,
  • die Genehmigung der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen.

Im Nahverkehrsbereich sind vorzulegen:

  • Der Gesellschaftervertrag des Unternehmens,
  • der Handelsregisterauszug,
  • der Nachweis der Nahverkehrseigenschaft der Genehmigungsbehörden,
  • eventuelle Kooperationsverträge zwischen den Vertragsparteien.

Die Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Für den Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle sind die Fahrgeldeinnahmen nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch das Testat einer zur Wirtschaftsprüfung befugten natürlichen oder juristischen Person. Einzelheiten zu den durch Testat nachzuweisenden Fahrgeldeinnahmen finden Sie bei Informationen und Vordrucke.

Sie können die Anträge vorab per E-Mail einreichen. Die Originale sind zum Nachweis der Unterschrift auf dem Postweg zu übersenden.

Gibt es bestimmte Formulare?

Die Formulare zur Fahrgelderstattung finden Sie bei Informationen und Vordrucke.

Antragstellung online über das Bundesportal: Sie können den Antrag auf Fahrgelderstattung nach SGB IX auch online über das Bundesportal stellen. Dafür müssen Sie sich über ein Elster Organisationskonto anmelden und den Antrag ausfüllen.

Zu den Onlineanträgen gelangen Sie hier:

Nahverkehr

Fernverkehr

Vorauszahlung

Ihr Kontakt: fahrgelderstattung@bva.bund.de

Ihre Anträge richten Sie bitte an:

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland

Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50728 Köln

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Stand 14.04.2020