Erstattung von Fahrgeldausfällen nach SGB IX

Behinderte Menschen und deren Begleitpersonen werden von Unternehmen, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, kostenlos befördert. Die den Verkehrsunternehmen entstehenden Fahrgeldausfälle werden auf Antrag erstattet. Die Erstattung erfolgt anteilig durch den Bund und die Länder.

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Antragstellung online über das Bundesportal

Sie können den Antrag auf Fahrgelderstattung nach SGB IX auch online über das Bundesportal stellen.

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