Datenabruf aus dem NWR im automatisierten Verfahren
Öffentliche Stellen, die in den §§ 13 und 22 WaffRG aufgeführt sind, können durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) für Datenabrufe im automatisierten Verfahren zugelassen werden. Mit einer solchen Zulassung erhalten diese Behörden die Möglichkeit, Auskünfte selbst - d.h. im Direktzugriff auf das Nationale Waffenregister (NWR) und ohne schriftliches Auskunftsersuchen an das BVA - einzuholen.
Entsprechende NWR-Auskünfte können z.B. über die Webseite des Registerportals im BVA oder alternativ über eigene Software-Anwendungen - die sich über technische Schnittstellen an das Registerportal anbinden lassen - erfolgen. Voraussetzung für den Zugriff auf das Registerportal ist ein Zugang zu den Netzen des Bundes (NdB) bzw. zum NdB-Verbindungsnetz.
Einen Antrag auf Zulassung nach § 20 WaffRG richten Sie bei Interesse bitte schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, Referat S II 5, 50728 Köln. Beachten Sie hierbei bitte die folgenden rechtlichen Voraussetzungen:
- Antrag in Schriftform (siehe Formularvorlage). In der Antragsbegründung ist darzulegen, dass die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens wegen der Häufigkeit der Übermittlungsersuchen oder der Eilbedürftigkeit angemessen ist, und in welchem Umfang und an welchen Standorten Einrichtungen zum Datenabruf im automatisierten Verfahren geschaffen werden sollen.
- Vorlage einer Erklärung, die zur Datensicherung erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen (siehe Formularvorlage).
- Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen eines IT-Sicherheitskonzeptes (siehe Formularvorlage).
Für die Einrichtung des Zugangs zum NWR bzw. zum Registerportal ist zudem ist die
- Benennung eines oder einer Zertifikatsverantwortlichen für die Beantragung und Verwaltung des für den Zugriff genutzten Software-Zertifikats sowie die
- Anlage eines Anwenders oder eines Systemnutzers
erforderlich. Nutzen Sie hierfür bitte die unter "Zugangsberechtigungen" verlinkten Formulare.
Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie in den hier zum Download zur Verfügung gestellten Formularvorlagen. Für darüber hinausgehende Fragen steht Ihnen das Referat S II 5 unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Hotline Nationales Waffenregister
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-38833
- Tel
- 0221758-38833
- Fax
- 02289910358-3335
- nwr@bva.bund.de
- Web
- http://www.nationales-waffenregister.de
Diese Seite
Stand 26.06.2024