Antrag auf Erteilung einer Auskunft an den Betroffenen über im Nationalen Waffenregister gespeicherte Daten

Link zum Onlineformular

Wir erteilen Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten. Nähere Informationen zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt (PDF, 97KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragstellung auf dem Postweg:

Für eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten nach § 30 WaffRG (Betroffenenauskunft) benutzen Sie bitte den Antrag Auskunft über meine Person.

Juristische Personen können keinen Antrag auf Betroffenenauskunft stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Waffenbehörde.

Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie den notwendigen beglaubigten Identifikationsnachweis senden Sie bitte postalisch an die folgende Anschrift:

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 5
- Nationales Waffenregister -
D-50728 Köln

Antragstellung vor Ort:

Es besteht die Möglichkeit Ihren vollständig ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres gültigen Ausweisdokumentes persönlich beim Bundesverwaltungsamt in Köln einzureichen. Bei weiteren Fragen und für Terminvereinbarungen erreichen Sie das zuständige Referat telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

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Stand 12.03.2021