Zusammenarbeit der Waffenbehörden über das Nationale Waffenregister
- Das NWR ging zum 01. Januar 2013 in Betrieb und brachte einen Modernisierungsschub für die deutsche Waffenrechtsverwaltung: den für das NWR geschaffene XWaffe-Standard und die (bundesweite) Harmonisierung waffenrechtlicher Vorgänge. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren seitdem synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Der Erfolg des NWR hängt dabei mit davon ab, dass die jeweils zuständige Waffenbehörde gemäß § 8 und § 10 WaffRG alle notwendigen Daten korrekt und zeitnah übermittelt. Hierbei werden sie seit 1.9.2020 vom Automatisierten Fachverfahren unterstützt, über das gem. § 9 WaffRG die elektronische Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler im Auftrag der Waffenbehörden stattfindet.
Voraussetzungen für die Teilnahme einer Waffenbehörde am automatisierten Verfahren sind unter anderem:
- ein NWR-konformes, XWaffe-fähiges ÖWS
- die Voraussetzungen für die IT-Sicherheit schaffen und aktuell halten,
- eine Anbindung an ein sicheres Verwaltungsnetz.
Informationen und Arbeitshilfen zum Einstieg
Titel | Kurztext | Datum |
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Flyer "Das Nationale Waffenregister" Nr. 2 | Quelle: BMI | 01.03.2015 |
Flyer "Das Nationale Waffenregister" Nr. 4 | Quelle: BMI | 01.03.2015 |
Ansprechpartner
Hotline Nationales Waffenregister
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln
Deutschland
Deutschland
- Tel
- 022899358-38833
- Tel
- 0221758-38833
- Fax
- 02289910358-3335
- nwr@bva.bund.de
- Web
- http://www.nationales-waffenregister.de
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Stand 06.05.2024