Der Personalausweis
Quelle: BMI
Im Alltag weisen sich Bürgerinnen und Bürger oft mit ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel beim Bürgeramt, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen ihren Ausweis vor und deren Gegenüber erkennt sie anhand des Lichtbildes.
Im Internet ist es anders: Wenn man eine Webseite besucht, steht der Anbieter nicht persönlich gegenüber. Ausweisen kann man sich trotzdem, denn der Personalausweis ist mit der Online-Ausweisfunktion auch für die digitale Welt geeignet.
Möglich wird das elektronische Ausweisen durch den Chip in der Ausweiskarte. Damit können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und schnell im Internet und an Automaten bzw. Bürgerterminals erledigt werden.
Die Sicherheit steht hier an erster Stelle, denn Identitätsdiebstahl kann im Internet leichter als in der analogen Welt umgesetzt werden: Jemand verschafft sich Identifizierungsdaten von Bürgerinnen und Bürgern, also z. B. Nutzernamen und Passwörter, nimmt deren Identität an und handelt in deren Namen. Die persönlichen Daten des Personalausweisinhabers bzw. der -inhaberin sind daher durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.
Behörden und Unternehmen, die das Online-Ausweisen anbieten, benötigen dafür eine staatliche Berechtigung. Die Berechtigung beantragen sie bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) im Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA ist zudem zuständig für den Sperrdienst und das Sperrmanagement.
Ihr Kontakt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate; Globaler Sperrdienst
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-33100
- Fax
- 02289910358-2833
- nPA@bva.bund.de