Sperrdienst und Sperrmanagement
Wenn Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte gestohlen wurden oder verloren gingen, muss der Online-Ausweis unverzüglich gesperrt werden. Dazu sind die Inhaberinnen und Inhaber der genannten (Ausweis)Karten gesetzlich verpflichtet. Dadurch soll ein Missbrauch der elektronischen Identität ausgeschlossen werden. Für die organisatorische und technische Umsetzung der Sperrung gibt es den Sperrdienst und das Sperrmanagement. In beiden Bereichen nimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) mehrere Aufgaben wahr.
Aufgaben des Sperrdienstes:
- Zentrale Führung und Speicherung einer Sperrliste mit den Sperrschlüsseln der abhanden gekommenen Personalausweise / Aufenthaltstitel / eID-Karten mit eingeschalteter eID-Funktion
- Schnittstellen zum Ausweishersteller, zur Hotline und zu den Personalausweisbehörden und zu den Ausländerbehörden
- Weitergabe der Sperrlisten an die Zertifizierungsdienste
Ihr Kontakt
Sperr-Notruf Personalausweis
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln
Deutschland
Deutschland
- Tel
- 116 116
- nPA@bva.bund.de