Sperrdienst und Sperrmanagement

Bei Diebstahl oder Verlust eines Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums muss ein aktivierter Online-Ausweis unverzüglich gesperrt werden.

Sperr-Notruf 116 116

Wenn Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte gestohlen wurden oder verloren gingen, muss der Online-Ausweis unverzüglich gesperrt werden. Dazu sind die Inhaberinnen und Inhaber der genannten (Ausweis)Karten gesetzlich verpflichtet. Dadurch soll ein Missbrauch der elektronischen Identität ausgeschlossen werden. Für die organisatorische und technische Umsetzung der Sperrung gibt es den Sperrdienst und das Sperrmanagement. In beiden Bereichen nimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) mehrere Aufgaben wahr.

Sperrmöglichkeiten für die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion)

Aufgaben des Sperrdienstes:

  • Zentrale Führung und Speicherung einer Sperrliste mit den Sperrschlüsseln der abhanden gekommenen Personalausweise / Aufenthaltstitel / eID-Karten mit eingeschalteter eID-Funktion
  • Schnittstellen zum Ausweishersteller, zur Hotline und zu den Personalausweisbehörden und zu den Ausländerbehörden
  • Weitergabe der Sperrlisten an die Zertifizierungsdienste

Ihr Kontakt

Sperr-Notruf Personalausweis

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland

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