Zugangsberechtigungen
Die Zugangsberechtigungen für die verschiedenen Anwendungen innerhalb des Registerportals werden abgestuft vergeben. Ob und zu welchen Anwendungen des Registerportals ein Nutzer eingerichtet werden kann, hängt maßgeblich von den rechtlichen Bestimmungen für die einzelnen öffentlichen Register ab, auf welche der Nutzer zugreifen soll. Für bestimmte Anwendungen bzw. Register sind formelle Zulassungsverfahren vorgegeben. Informationen hierzu finden Sie unter „Zulassungsverfahren zum Datenabruf im automatisierten Verfahren“.
Bei Nutzern handelt es sich zum einen um persönliche Zugänge für einzelne Mitarbeitende von Stellen der öffentlichen Verwaltung (= „Anwender“) oder um technische Zugänge für behördeneigene IT-Systeme bzw. Fachverfahren (= „Systemnutzer“). Für die Anlage eines Anwenders oder Systemnutzers durch das BVA nutzen Sie bitte die hier zum Download zur Verfügung gestellten Formularvorlagen.
Zudem wird allen öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen, die selbst an das Registerportal angebunden sind oder die aus einzelnen Systemen heraus schriftliche Auskünfte erhalten, durch das Bundesverwaltungsamt zunächst ein sogenanntes Behördenkennzeichen (BHKNZ) zugewiesen. Alle Anwender und Systemnutzer sind unterhalb ihres jeweiligen BHKNZ angelegt und alle Zugriffe auf die einzelnen Systeme und Datenbestände lassen sich über das BHKNZ nachvollziehbar der jeweiligen Stelle zuordnen.
Für die Anlage eines BHKNZ nutzen Sie bitte ebenfalls die hier zum Download zur Verfügung gestellten Formularvorlage.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bundesverwaltungsamt unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Administration Registerportal
Referat S I 1
Bundesverwaltungsamt- Tel
- 022899358-88200
- registerportal@bva.bund.de