Zulassungsverfahren zum Datenabruf im automatisierten Verfahren

Das Zulassungsverfahren zum Datenabruf im automatisierten Verfahren ist gesetzlich geregelt. Demnach kann eine öffentliche Stelle zum Datenabruf im automatisierten Verfahren zugelassen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

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