Schengener Informationssystem

Mit dem Schengener Durchführungsabkommen wurde der schrittweise Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten festgelegt und freier Reiseverkehr ermöglicht. Zum Ausgleich der dadurch entstehenden Sicherheitsdefizite einigten sich die Vertragsstaaten unter anderem auf die Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS).

Das SIS ist ein Informationssystem, welches vor allem von Sicherheitsbehörden der Schengen-Staaten genutzt wird, um z. B. zur Festnahme ausgeschriebene Personen oder gestohlene Identitätsdokumente zu speichern.

Das SIS besteht im Wesentlichen aus einem zentralen System (C.SIS) und in der Regel aus nationalen Kopien (N.SIS) der Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedsstaat bestimmt eine zentrale Stelle, die für den nationalen Teil des SIS und dessen reibungslosen Betrieb verantwortlich ist (N.SIS-Stelle).

In Deutschland werden die Aufgaben der N.SIS-Stelle durch das Bundeskriminalamt (BKA) wahrgenommen.

Das Bundesverwaltungsamt ermöglicht den Behörden mit ausländerrechtlichen Aufgaben und den für die Visaprüfung zuständigen Stellen einen direkten Zugriff auf das nationale SIS im BKA sowie den Kommunikationsaustausch.

 

Ansprechpartner

Referat S I 8

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Diese Seite

Stand 11.05.2023