Servicestelle ausländische Funddokumente
In Deutschland werden jährlich zahlreiche ausländische Dokumente gefunden. Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Studentenausweise und alle erdenklichen anderen Papiere werden der Servicestelle zugesandt und deren Inhabern in Deutschland über die zuständige Ausländerbehörde oder Vertretung des Herkunftsstaates zurückgegeben.
Häufig gestellte Fragen zu Fundpapieren
Welche Papiere werden dem Bundesverwaltungsamt übersandt?
Die Servicestelle ausländische Funddokumente behandelt als zentraler Dienstleister alle ausländischen Funddokumente, die im Bundesgebiet von öffentlichen Stellen zugeleitet werden. Die Dokumente, die entweder unmittelbar dem Inhaber (z.B. Dokumente von im Bundesgebiet amtlich gemeldeten Ausländern) oder eindeutig einem Asylantragsteller zugeordnet werden können, müssen nicht ans BVA übersandt werden.
Was geschieht mit den übersandten Papieren?
Soweit möglich werden Dokumente sofort – in der Regel über die zuständige Ausländerbehörde oder die entsprechende ausländische Botschaft – an den Inhaber zurückgegeben. Bei Papieren, die eindeutig einem Asylantragsteller zugeordnet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Was geschieht mit den Papieren, die keiner Person zugeordnet werden können?
Grundsätzlich sind die Dokumente an die ausländische Vertretung des Staates zu übergeben, die das Dokument ausgestellt hat.
Ihr Kontakt
Servicestelle ausländische Funddokumente
Referat S I 4
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-74654
- funddokumente@bva.bund.de