Smart Borders

Logo der Smart Borders Initiative Quelle: Bundesministerium des Innern

Die Smart Borders Initiative der EU umfasst neben anderen Maßnahmen die Einführung eines Schengen-weiten Einreise-Ausreise-Systems ("Entry-Exit-System", abgekürzt EES) und eines europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystems ("European Travel Information and Authorisation System", abgekürzt ETIAS). Auch durch diese Systeme soll der gemeinsame europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschützt und innerhalb des Schengenraums Freizügigkeit gewährleistet werden.

  • EES: Mithilfe des Entry-Exit-Systems werden Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen wollen. Die Datenerfassung erfolgt an den Schengen-Außengrenzen. Auch Einreiseverweigerungen sind im EES sichtbar und können entsprechend berücksichtigt werden.
  • Durch die elektronische Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer der Reisenden im Schengen-Raum ist der Stempel im Reisepass bald nicht mehr nötig. Reisende können sich über ihren verbleibenden Restaufenthaltszeitraum online informieren.
  • ETIAS: Das European Travel Information and Authorisation System ist ein Vorab-Registrierungssystem für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum planen. Vor Anreise müssen grundsätzlich alle visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen über ein ETIAS, d.h. über eine Anreisegenehmigung verfügen.

Die europäischen Verordnungen zu EES und ETIAS regeln den Aufbau der jeweiligen Systeme. Sie sind Teil der effektiveren Grenzsicherung der Schengen-Außengrenzen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) setzt die beiden Verordnungen im Rahmen der nationalen Projektgruppe (NPG) Smart Borders gemeinsam mit der Bundespolizei (BPOL), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) um. In diesem Zusammenhang wird die Grenzkontrolltechnik digitalisiert, um die Grenzkontrolle auf neue EU-Herausforderungen vorzubereiten.

Das BVA ist nationale Kopfstelle und stellt als solche den zugriffsberechtigten Behörden den technischen Zugang zu den beiden europäischen Systemen zentral zur Verfügung. Dabei trifft das BVA keine fachlichen Entscheidungen zu Ein- und Ausreisen oder Anreisegenehmigungen.

Fahne der Europäischen Union mit dem Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union"

Der nationale Aufbau der Systeme wird bis zur vollständigen Inbetriebnahme im Rahmen behördenübergreifender Projektarbeit geleistet. Die neue europäische Zeitplanung sieht vor, dass das Entry-Exit-System (EES) im 4. Quartal 2024 in Betrieb genommen wird. Die nationale Umsetzung des ETIAS und die Inbetriebnahme folgen danach. Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir diese u.a. hier veröffentlichen.

EES und ETIAS

Ansprechpartner

Projektgruppe Smart Borders

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland

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