Bußgeldentscheidungen

(Transparenzregister)

Bekanntmachung von bestandskräftigen und unanfechtbaren Entscheidungen nach § 57 GwG, die ein Bußgeld von 200,00 Euro überschreiten, betreffend Ordnungswidrigkeiten nach § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 54 bis 66 GwG in der seit 2020 geltenden Fassung des GwG.

Infobox

Bekanntmachung

von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen nach § 57 Abs. 1 GwG

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Stand 24.10.2023