Allgemeine Informationen

Als Schadensersatzansprüche des Bundes können folgende Schäden geltend gemacht werden:

Beamte (§ 76 BBG)Tarifbeschäftigte (§ 6 EntgFG)
  • Besoldungsschaden

Fortzahlung der Besoldung während der unfallbedingten Dienstunfähigkeit

  • Unfallbedingte Beihilfeleistungen

nach den Beihilfevorschriften des Bundes für Bundesbedienstete und beihilfeberechtigte Angehörige

  • Dienstunfallfürsorgeleistungen

nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei anerkannten Dienstunfällen

  • Verdienstausfallschaden

Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit

Mitwirkungspflicht der Bundesbediensteten

Zur Aufklärung der Sach- und Rechtslage werden Informationen benötigt, die nur von den Unfallbeteiligten zur Verfügung gestellt werden können. Sie sind daher gem. § 6 EntgFG bzw. § 4 i.V.m. § 60 BBG zur Mitwirkung verpflichtet.

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Stand 16.04.2021