Allgemeine Informationen
Als Schadensersatzansprüche des Bundes können folgende Schäden geltend gemacht werden:
Beamte (§ 76 BBG) | Tarifbeschäftigte (§ 6 EntgFG) |
---|---|
Fortzahlung der Besoldung während der unfallbedingten Dienstunfähigkeit
nach den Beihilfevorschriften des Bundes für Bundesbedienstete und beihilfeberechtigte Angehörige
nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei anerkannten Dienstunfällen |
Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit |
Mitwirkungspflicht der Bundesbediensteten
Zur Aufklärung der Sach- und Rechtslage werden Informationen benötigt, die nur von den Unfallbeteiligten zur Verfügung gestellt werden können. Sie sind daher gem. § 6 EntgFG bzw. § 4 i.V.m. § 60 BBG zur Mitwirkung verpflichtet.
Diese Seite
Stand 16.04.2021