Übergeleitete Schadensersatzansprüche des Bundes
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen ...
...für Bedienstete
- Kann ich meine eigenen Ansprüche über das BVA geltend machen?
- Werde ich in Bezug auf einen auf den Bund übergegangenen Schadensersatzanspruch in Regress genommen, wenn ich den Unfall selbst oder mitverschuldet habe?
- Bin ich zur Mitwirkung verpflichtet?
- Ich habe ein Vergleichsangebot der gegnerischen Versicherung erhalten. Muss ich mein privates Vergleichsangebot mit dem BVA abstimmen?
- Wie lange dauert ein Verfahren?
- Warum muss ich ein gesondertes Formular ausfüllen, wenn ich bereits Unterlagen bei der Beihilfe oder der Dienstunfallfürsorge eingereicht habe?
- Muss ich das Formular auch ausfüllen, wenn meine beihilfeberechtigten Angehörigen betroffen sind?
Ihr Kontakt
Anschrift Schadensersatz:
Bundesverwaltungsamt
Referat B III 5
Schadensersatz
Schadensersatz
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg
17034 Neubrandenburg
- Tel
- 022899358-68 5555
- schadensersatz@bva.bund.de