Europäisches Visainformationssystem (VIS)
Quelle: EU-Kommission
Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen. Das VIS erleichtert den Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten bei Visumanträgen, um Verfahren zu erleichtern, "Visa-Shopping" zu vermeiden und die Betrugsbekämpfung voranzutreiben.
Die rechtlichen Grundlagen des Visa-Informationssystems bilden die Entscheidung des Rates 2004/512/EG vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des VIS und die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung).
Quelle: EU-Kommission
Das Bundesverwaltungsamt wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als nationale Kopfstelle benannt und stellt als solche allen zugriffsberechtigten Behörden den Zugang zum VIS zentral zur Verfügung.
Die nationale Kopfstelle ist Ansprechpartner für fachliche und technische Fragen der Behörden, sowie für Privatpersonen, die Auskünfte über die über sie im VIS gespeicherten Daten, beantragen möchten.
Ansprechpartner
EU-Kopfstelle Zentrale Services
- Tel
- +49 (0)22899358-21200
- eu-zentrale-services@bva.bund.de