Abrechnung von Bundestags- und Europawahlkosten

Wahlen sind das wichtigste Instrument politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Sie sind gleichzeitig auch die wichtigste Form demokratischer Kontrolle: Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreterinnen und Vertreter. So finden Wahlen zum Deutschen Bundestag in der Regel alle vier Jahre und die Wahlen zum Europäischen Parlament alle fünf Jahre statt.

Die Organisation und die Durchführung von Wahlen sind hoch kompliziert und verursachen erhebliche Kosten. Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Kostenerstattung der durch die Bundestags- bzw. Europawahlen entstandenen Ausgaben (siehe Bundeswahlgesetz, Europawahlgesetz bzw. Bundeswahlordnung, Europawahlordnung) und steht allen Beteiligten bei Fragen zur Abrechnung der Wahlkosten beratend zur Seite.

Die Bundesländer können – zugleich für ihre Gemeinden – die für die jeweilige Wahl angefallenen Kosten beim BVA geltend machen für

  • die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen,
  • die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände,
  • die übrigen Kosten, die durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet werden,
  • Schadensersatzleistungen an die Wahlhelfer bei möglichen Schäden, die diesen als Wahlhelfer entstanden sind (Billigkeitsleistungen).

Zusätzlich erstattet das BVA dem jeweils beauftragten Postdienstleister die angefallenen Kosten für die Beförderung von Wahlbriefen an die Briefwahlstellen.

Auch den Blinden- und Sehbehindertenvereinen werden auf Antrag die Kosten erstattet für

  • Material und Herstellung von Stimmzettelschablonen,
  • erläuterndes Informationsmaterial (Handhabung der Wahlschablonen, Inhalt der Stimmzettel),
  • die Versendung von Stimmzettelschablonen und
  • sonstige Kosten (zum Beispiel Entgelte für Hilfskräfte, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, externe Dienstleister).

Dem Auswärtigem Amt werden die Kosten erstattet, die diesem durch die Bekanntgabe der Wahlen zum Deutschen Bundestag bzw. zum Europäischen Parlament im Ausland (insbesondere Zeitungsinserate) entstehen. Daneben werden Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit dem Transport von Wahlunterlagen etc. entstehen.

Ihr Kontakt

E-Mail: Bundestagswahl@bva.bund.de; Europawahl@bva.bund.de

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Stand 14.03.2018