Die Bearbeitung von Anträgen auf Reisemittelbestellung und Entschädigungen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich

Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Berufsbildungsausschusses sowie die Beratungskräfte, die für das Bundesverwaltungsamt als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz ehren- bzw. nebenamtlich tätig sind, haben für ihre Mitwirkung Anspruch auf Kostenerstattung und Entschädigungen.

Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Kostenerstattungen und Entschädigungen beträgt sechs Monate.

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