Prüfungstermine
Verwaltungsfachangestellte
Zwischenprüfung
Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).
Ausbildungsregion | Termin |
---|---|
Berlin | 11.02.2025 |
Köln/Bonn | 11.02.2025 |
Süd | 11.02.2025 |
Abschlussprüfung
Ausbildungsregion | schriftlicher Termin | mündlicher Termin |
---|---|---|
Berlin | Winter: 14.01. - 17.01.2025 | Winter: 11.03. - 13.03.2025 |
Sommer: 20.05. - 23.05.2025 | Sommer: 15.07. - 18.07.2025 | |
Köln/Bonn | Winter: 14.01. - 17.01.2025 | Winter: 11.03. - 13.03.2025 |
Sommer: 20.05. - 23.05.2025 | Sommer: 08.07. - 11.07.2025 | |
Süd | Sommer: 20.05. - 23.05.2025 | Sommer: n.b. |
Kaufleute für Büromanagement
Das Bundesverwaltungsamt verwendet für die Prüfungen – bis auf die praktischen – die Aufgaben der AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen) der IHK (Industrie- und Handelskammer). Damit sind alle Prüfungstermine außer den praktischen bundesweit einheitlich festgelegt. Die AkA-Prüfungstermine bedingen die Bestimmung der Termine der praktischen Prüfung durch die zuständige Stelle, so dass sich eventuelle Änderungen hinsichtlich der AkA-Prüfungstermine auch auf die Termine der praktischen Prüfung auswirken können. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Internetseite der AkA (www.ihk-aka.de).
Abschlussprüfung Teil 1
alle Regionen am 27.03./28.03.2025
Abschlussprüfung Teil 2
Termin | |
---|---|
schriftlich | Winter: Sommer: |
Frist zur Abgabe der Reporte (Sommer) | 11.04.2025 |
Frist zur Abgabe der Reporte (Winter) | 18.10.2024 |
praktische Prüfung im Raum Köln/Bonn (Winter) | 04.02. - 05.02.2025 |
praktische Prüfung im Raum Berlin (Winter) | 12.02. - 14.02.2025 |
praktische Prüfung im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Winter) | 27.01.2025 |
praktische Prüfung im Raum Köln/Bonn (Sommer) | 01.07. - 03.07.2025 |
praktische Prüfung im Raum Berlin (Sommer) | 30.06. - 04.07.2025 |
praktische Prüfung im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Sommer) | n.b. |
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste
Zwischenprüfung
Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).
Ausbildungsregion | Termin |
---|---|
Leipzig I | 22.01.2025 |
Berlin II | 28.01.2025 |
Berlin III | 28.01.2025 |
München IV | n.b. |
Abschlussprüfung
Ausbildungsregion | schriftlicher Termin | mündlicher Termin |
---|---|---|
Leipzig I | Sommer: 23.+25.+27.06.2025 | Sommer: 31.07.2025 |
Berlin II | Winter: 17.12.2024+06.+08.01.2025 | Winter: 25.02.2025 |
Sommer: 21.+23.+26.05.2025 | Sommer: 15.07.2025 | |
Berlin III | Winter: 17.12.2024+06.+08.01.2025 | Winter: 25.02.2025 |
Sommer: 21.+23.+26.05.2025 | Sommer: 17.07.2025 | |
München IV | Sommer: n.b. | Sommer: n.b. |
Geomatikerinnen und Geomatiker
Die Prüfungstermine sind bundesweit einheitlich.
Zwischenprüfung
Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).
Ausbildungsregion | Termin |
---|---|
Nord | 24.09.2025 |
Süd | 24.09.2025 |
Abschlussprüfung
Sommer: 14.05.2025
Winter: 03.12.2025