Prüfungstermine

Achtung: Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die jeweilige Abschlussprüfung. Dieser liegt immer zweieinhalb Monate vor dem 1. Prüfungstag! Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind spätestens bis zum 31.07. eines Jahres zu stellen. Anträge auf Nachteilsausgleich für Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen 12 Wochen vor Prüfungsbeginn gestellt werden.

Verwaltungsfachangestellte

Zwischenprüfung

Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).

AusbildungsregionTermin
Berlin11.02.2025
Köln/Bonn11.02.2025
Süd11.02.2025

Abschlussprüfung

Ausbildungsregionschriftlicher Terminmündlicher Termin
BerlinWinter:
14.01. - 17.01.2025
Winter:
11.03. - 13.03.2025
Sommer:
20.05. - 23.05.2025
Sommer:
15.07. - 18.07.2025
Köln/BonnWinter:
14.01. - 17.01.2025
Winter:
11.03. - 13.03.2025
Sommer:
20.05. - 23.05.2025
Sommer:
08.07. - 11.07.2025
SüdSommer:
20.05. - 23.05.2025
Sommer:
n.b.

Kaufleute für Büromanagement

Das Bundesverwaltungsamt verwendet für die Prüfungen – bis auf die praktischen – die Aufgaben der AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen) der IHK (Industrie- und Handelskammer). Damit sind alle Prüfungstermine außer den praktischen bundesweit einheitlich festgelegt. Die AkA-Prüfungstermine bedingen die Bestimmung der Termine der praktischen Prüfung durch die zuständige Stelle, so dass sich eventuelle Änderungen hinsichtlich der AkA-Prüfungstermine auch auf die Termine der praktischen Prüfung auswirken können. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Internetseite der AkA (www.ihk-aka.de).

Abschlussprüfung Teil 1

alle Regionen am 27.03./28.03.2025

Abschlussprüfung Teil 2

Termin
schriftlich

Winter:
27.11.2024

Sommer:
06./07.05.2025

Frist zur Abgabe der Reporte (Sommer)11.04.2025
Frist zur Abgabe der Reporte (Winter)18.10.2024
praktische Prüfung im Raum Köln/Bonn (Winter)04.02. - 05.02.2025
praktische Prüfung im Raum Berlin (Winter)12.02. - 14.02.2025
praktische Prüfung im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Winter)27.01.2025
praktische Prüfung im Raum Köln/Bonn (Sommer)01.07. - 03.07.2025
praktische Prüfung im Raum Berlin (Sommer)30.06. - 04.07.2025
praktische Prüfung im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Sommer)n.b.

Fachangestellte für Medien und Informationsdienste

Zwischenprüfung

Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).

AusbildungsregionTermin
Leipzig I22.01.2025
Berlin II28.01.2025
Berlin III28.01.2025
München IVn.b.

Abschlussprüfung

Ausbildungsregionschriftlicher Terminmündlicher Termin
Leipzig ISommer:
23.+25.+27.06.2025
Sommer:
31.07.2025
Berlin IIWinter:
17.12.2024+06.+08.01.2025
Winter:
25.02.2025
Sommer:
21.+23.+26.05.2025
Sommer:
15.07.2025
Berlin IIIWinter:
17.12.2024+06.+08.01.2025
Winter:
25.02.2025
Sommer:
21.+23.+26.05.2025
Sommer:
17.07.2025
München IVSommer:
n.b.
Sommer:
n.b.

Geomatikerinnen und Geomatiker

Die Prüfungstermine sind bundesweit einheitlich.

Zwischenprüfung

Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).

AusbildungsregionTermin
Nord24.09.2025
Süd24.09.2025

Abschlussprüfung

Sommer: 14.05.2025

Winter: 03.12.2025

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