Das Prüfungswesen in der Berufsausbildung

Im zweiten Ausbildungsjahr legen die Auszubildenden klassischerweise eine Zwischenprüfung ab und zeigen, ob sie den erwarteten Ausbildungsstand erreicht haben. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung; hier weisen die Auszubildenden ihre berufliche Handlungsfähigkeit nach.

Im Berufsbild der Kaufleute für Büromanagement wird nach der derzeitigen Erprobungsverordnung die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt. Bei der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen ersetzt der erste Teil der Abschlussprüfung die Zwischenprüfung. Das Ergebnis des ersten Teils fließt – im Gegensatz zum Ergebnis der Zwischenprüfung – in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.

Die Ausbildungsbehörden melden Auszubildende in Berufen des öffentlichen Dienstes beim Bundesverwaltungsamt zu den Prüfungen an.

Prüfergewinnung

Prüfungsordnung

Vordrucke

Hinweise

Zugelassene Hilfsmittel bei Prüfungen –

eine Information der zuständigen Stelle beim Bundesverwaltungsamt

Für alle Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz sind die in der Hilfsmittelliste aufgeführten Vorgaben verbindlich. In unserem Video wird erläutert, warum.

Musterprüfungsaufgaben im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte

Musterprüfungsaufgaben Fachaufgabe in der Wahlqualifikation im Ausbildungsberuf Kaufleute für Büromanagement

Grundsätze

Broschüren

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