Begabtenförderung im Rahmen beruflicher Bildung
Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteigende
Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen.
Wer kann gefördert werden?
Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die jünger als 25 Jahre sind, können in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Vorausgesetzt wird
- eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder mit einer Note besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9) oder
- eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- ein begründeter Vorschlag der Ausbildungsbehörde oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Durch finanzielle Zuschüsse werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der Entwicklung beruflicher Qualifikationen, sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Beispiele sind Intensivsprachkurse, betriebswirtschaftliche und informationstechnische Bildungsmaßnahmen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von 3 Jahren kann ein Betrag bis zu 8.100,- Euro gezahlt werden. Die Geförderten tragen einen Eigenanteil von 10 % der Weiterbildungskosten.
Wer führt das Förderprogramm durch?
Die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe der Fördermittel obliegt den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie nehmen Stipendiatinnen und Stipendiaten auf, beraten sie und entscheiden nach den Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen. Weitere Informationen gibt Ihnen die Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.