Nationale Zuwendungen

Fördern – ja, aber richtig!
Die langjährige Erfahrung mit der Betreuung unterschiedlicher Zuwendungsverfahren hat den Grundstein für die Entwicklung des BVA zum zentralen Zuwendungsdienstleister des Bundes gelegt.

Im Rahmen der nationalen Zuwendungsbearbeitung werden finanzielle Mittel eingesetzt, die der Staat zur Förderung gesellschaftlicher und politischer Ziele bereitstellt. Die administrative Bearbeitung bezieht sich auf die Bewilligung der von den Ressorts zur Förderung übertragenen Geldmittel, Betreuung und Beratung der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Prüfung, wie die Gelder verwendet wurden.

Das BVA bearbeitet im Bereich der Nationalen Bundesförderung in neun Referaten und zwei Projektgruppen an vier Standorten (Köln, Stuttgart, Osnabrück, Frankfurt/ Oder) Fördermaßnahmen für neun oberste Bundesbehörden.

Gefördert werden unter anderem Projekte in den Bereichen:

  • Sport
  • Kultur
  • Politische Stiftungen
  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesundheit
  • Forschung und Bildung

Im Jahr 2022 wurden rund 2.000 Fördermaßnahmen mit einem Gesamtbewilligungsvolumen von ca. 1,7 Mrd. bewilligt.

Verteilung der bewilligten Förderungen 2022 BKM 782.874.571 € BMI 506.398.236 € BMF 332.367 € BMAS 13.147.992 € BMFSFJ 253.965.425 € BMG 137.813.212 € BMBF 2.766.541 € BMJ 14.875.771 € BMUV 40.684.436 € BMWSB 285.541 € BT 3.691.000 € Gesamt 1.756.835.092

In der Corona-Pandemie unterstützt das BVA die zuständigen Ressorts auch dabei, die kurzfristig aufgesetzten Förderprogramme unter anderem in den Bereichen Kultur, Forschung und der humanitären Hilfe umzusetzen, z. B.:

Die Bewilligung der Fördermaßnahmen und die damit verbundene Vergabe von Fördermitteln sind an bestimmte Voraussetzungen und Kriterien gebunden. Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob Zuwendungen gewährt werden, treffen in der Regel die Ministerien. Das BVA ist für die praktische Umsetzung zuständig. Es setzt die politischen Förderentscheidungen der Ressorts im Zuwendungsverfahren um und arbeitet mit einer Vielzahl von Zuwendungsempfängern und anderen Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden zusammen.

Im Einzelnen umfasst das Zuwendungsmanagement des BVA folgende Aufgaben:

  • Prüfung von Förderanträgen und Finanzierungsplänen
  • Erteilung von Bewilligungsbescheiden
  • Auszahlung der bewilligten Mittel
  • Bearbeitung von Änderungsanträgen
  • Durchführung projektbegleitender Kontrollen von Fördermaßnahmen vor Ort
  • abschließende Prüfung von Verwendungsnachweisen und Schlussrechnungen
  • ggf. Rückforderung der Zuwendung
  • Beratung der Ressorts
  • umfassende Beratung und Schulung der Zuwendungsempfänger

Zudem bringt das BVA seine Erfahrungen auch in die ministerielle Arbeit ein, indem es bei der Fortentwicklung des Zuwendungsrechts mitwirkt.

Hier finden Sie Informationen des BVA zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich "Nationale Zuwendungen"

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