Nationale Zuwendungen
Im Rahmen der nationalen Zuwendungsbearbeitung werden finanzielle Mittel eingesetzt, die der Staat zur Förderung gesellschaftlicher und politischer Ziele bereitstellt. Die administrative Bearbeitung bezieht sich auf die Bewilligung der von den Ressorts zur Förderung übertragenen Geldmittel, Betreuung und Beratung der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Prüfung, wie die Gelder verwendet wurden.
Das BVA bearbeitet im Bereich der Nationalen Bundesförderung in neun Referaten und zwei Projektgruppen an vier Standorten (Köln, Stuttgart, Osnabrück, Frankfurt/ Oder) Fördermaßnahmen für neun oberste Bundesbehörden.
Gefördert werden unter anderem Projekte in den Bereichen:
- Sport
- Kultur
- Politische Stiftungen
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Gesundheit
- Forschung und Bildung
Im Jahr 2022 wurden rund 2.000 Fördermaßnahmen mit einem Gesamtbewilligungsvolumen von ca. 1,7 Mrd. € bewilligt.
In der Corona-Pandemie unterstützt das BVA die zuständigen Ressorts auch dabei, die kurzfristig aufgesetzten Förderprogramme unter anderem in den Bereichen Kultur, Forschung und der humanitären Hilfe umzusetzen, z. B.:
- für das BMI: Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport
- für die BKM: Neustart Kultur
- diverse Förderprogramme für das BMG und das BMFSFJ
Die Bewilligung der Fördermaßnahmen und die damit verbundene Vergabe von Fördermitteln sind an bestimmte Voraussetzungen und Kriterien gebunden. Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob Zuwendungen gewährt werden, treffen in der Regel die Ministerien. Das BVA ist für die praktische Umsetzung zuständig. Es setzt die politischen Förderentscheidungen der Ressorts im Zuwendungsverfahren um und arbeitet mit einer Vielzahl von Zuwendungsempfängern und anderen Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden zusammen.
Im Einzelnen umfasst das Zuwendungsmanagement des BVA folgende Aufgaben:
- Prüfung von Förderanträgen und Finanzierungsplänen
- Erteilung von Bewilligungsbescheiden
- Auszahlung der bewilligten Mittel
- Bearbeitung von Änderungsanträgen
- Durchführung projektbegleitender Kontrollen von Fördermaßnahmen vor Ort
- abschließende Prüfung von Verwendungsnachweisen und Schlussrechnungen
- ggf. Rückforderung der Zuwendung
- Beratung der Ressorts
- umfassende Beratung und Schulung der Zuwendungsempfänger
Zudem bringt das BVA seine Erfahrungen auch in die ministerielle Arbeit ein, indem es bei der Fortentwicklung des Zuwendungsrechts mitwirkt.