Informationen zur Antragstellung
Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrags. Über diesen Antrag bzw. die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme entscheidet in der Regel das fachlich zuständige Bundesministerium.
Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten, oder der Ausgestaltung des Antragsverfahrens erhalten Sie daher in erster Linie bei dem fachlich zuständigen Bundesministerium.
Welches Bundesministerium für Ihre konkrete Fördermaßnahme fachlich zuständig ist, hängt im Wesentlichen von der inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Maßnahme ab. Aufgrund der Vielfalt von Förderprogrammen können wir Ihnen daher an dieser Stelle keinen konkreten Ansprechpartner benennen, sondern lediglich auf weitere Informationsangebote der Bundesregierung hinweisen.
Am Ende dieser Seite finden Sie einen Link zu einer Übersichtsseite der Bundeministerien und einen Link zu der Förderdatenbank, mit deren Hilfe Sie sich einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU verschaffen können.