Informationen zu dem laufenden Zuwendungsverfahren

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im BVA

Im Laufe eines Zuwendungsverfahrens können, insbesondere bei einer erstmaligen Förderung, diverse Fragen auftauchen - beispielsweise zu den Inhalten des Zuwendungsbescheides oder zum weiteren Ablauf des Zuwendungsverfahrens.

Leider können wir Ihnen an dieser Stelle keine allgemeingültigen Hinweise geben, da die konkrete Ausgestaltung der Zuwendungsverfahren und -bescheide sehr stark von der individuellen Fördermaßnahme und dem jeweils fördernden Bundesministerium abhängig ist. Erfahrungsgemäß lassen sich teilweise die Fragen durch einen Blick in die Allgemeinen Nebenbestimmungen, die Bestandteil des Bescheides sind, beantworten.

Bei speziellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die oder den in Ihrem Zuwendungsbescheid genannte(n) Ansprechpartner(in) im BVA.

Natürlich können Sie auch gerne über das E-Mail-Postfach nationale-zuwendungen@bva.bund.de Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte teilen Sie uns in diesem Falle neben Ihrem Anliegen auch möglichst das betreffende Förderkennzeichen und die geförderte Maßnahme mit, damit wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern können. Vielen Dank!

Bitte beachten Sie im Falle der Übersendung von personenbezogenen Daten per E-Mail unsere Hinweise.