Die richtige (externe) Beratung

In Krisenzeiten ist die Reaktionsfähigkeit von Ministerien und anderen Behörden des Bundes in besonderem Maße gefordert. In einigen Bereichen ermöglicht externe Expertise, dass die Maßnahmen schneller zur Bewältigung der Krise beitragen können. Das BVA bietet Bundesbehörden sowohl eigene Beratungsleistungen als auch die vergaberechtskonforme Beauftragung externer Beratungsunternehmen im sogenannten Drei-Partner-Modell (3PM) an.

In diesem Modell begleitet das BVA den Beauftragungsprozess von der gemeinsamen Auftragsklärung mit der Behörde, über die Auswahl des geeigneten Dienstleisters und die Klärung vertraglicher Fragen bis hin zur formalen und inhaltlichen Prüfung der Beauftragung.  Im Anschluss wird durch persönliche Ansprechpersonen im BVA sichergestellt, dass eventuell nötige Ergänzungsleistungen oder Vertragsänderungen einfach, kurzfristig und rechtssicher veranlasst werden. Das 3PM ist Teil des Beratungszentrums des Bundes im BVA und entlastet andere Behörden administrativ, damit diese sich stärker auf die inhaltliche Umsetzung einer Maßnahme konzentrieren können.

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Stand 16.04.2020