Gelder für Krankenhäuser

Eine wesentliche Stütze bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie waren die Krankenhäuser. 

Im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes leistete die BVA-Beihilfeabteilung bei der Abrechnung von Krankenhausrechnungen in einem befristeten Zeitraum für jeden Patienten im Rahmen der Beihilfe einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Betrag diente als Ausgleich für die höheren Kosten bei den Schutzmaßahmen. Auch im Bereich des Pflegeentgeltwertes zur Abrechnung der Pflegekosten wurde durch erhöhte Pauschalen auf die besondere Situation und die damit verbundenen höheren Aufwände in der Krankenhauspflege reagiert.

Damit leisteten auch wir im BVA basierend auf dieser neuen Gesetzesgrundlage Zahlungen, die den Krankenhäusern zu Gute kommen. Zuständig für diese Aufgabe war unsere Beihilfeabteilung. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen deren Ehepartner oder Lebenspartner.

Aber auch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte wurden indirekt durch die Beihilfe unterstützt, denn höhere Kosten für die Behandlung von Corona-Patienten oder für zusätzliche Schutzmaßnahmen wurden erstattet.

Um die psychotherapeutische Versorgung zu gewährleisten, konnten Psychotherapien per Videosprechstunde durchgeführt werden. Entstandene Kosten dafür waren selbstverständlich beihilfefähig. Selbst Heilmittel wie Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie konnten per Video angeboten werden.

Die Beihilfe wurde in dieser besonderen Lage schnell und unbürokratisch bearbeitet. Das BVA war damit weiterhin ein verlässlicher Partner für den betroffenen Personenkreis.

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Stand 16.05.2023