App "Beihilfe Bund"

Mit der App "Beihilfe Bund" bietet das BVA einen unkomplizierten Weg zur Erstattung der entstandenen beihilfefähigen Kosten.

So können Rechnungsbelege mit Smartphone und Tablet abfotografiert oder als PDF-Upload unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden. Noch einfacher kann das E-Rezept mit der neuen Teilen-Funktion aus der E-rezept-App in die Beihilfe-App übertragen werden.

Noch mehr Komfort bietet der Bescheid in der App zur schnellen Information über die gewährte Beihilfe.

Voraussetzung für die Zustellung der Beihilfebescheide in der Beihilfe-App ist eine erweiterte Authentifizierung. Alle Antragstellenden, die sich bereits erfolgreich in der App registriert haben, erhalten für die erweiterte Authentifizierung mit dem nächsten Beihilfebescheid eine PIN-Nummer, sobald Sie eine Beihilfe mit der App beantragt haben.

Bitte installieren bzw. aktualisieren Sie die App in der aktuellen Version 1.7.2. Ältere Versionen werden nicht mehr unterstützt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die App nur von den Betriebssystemen IOS ab Version 15 und Android ab Version 6.0 unterstützt wird.

Wer kann die App nutzen?

Die App steht den durch das Bundesverwaltungsamt betreuten Beihilfeberechtigten des Bundes als alternativer Beantragungsweg zur Verfügung.

Sie können Ihre Beihilfe auch weiterhin in Papierform einreichen. Wenn Sie sich jedoch für die App entscheiden, können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Sie müssen keinen Papierantrag mehr ausfüllen.
  • Für Sie entfällt die Postlaufzeit Ihres Antrags zur Beihilfestelle. Ihre Belege kommen unmittelbar bei der Beihilfestelle an, sodass der Wegfall des Postlaufs zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt.
  • Sie können direkt erkennen, ob der Antrag erfolgreich übermittelt worden ist.
  • Durch den Wegfall des postalischen Versandes entfallen die Portokosten.
  • Sie müssen keine Kopien Ihrer Belege für die Beihilfebeantragung fertigen.

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Wie Sie die App nutzen können, entnehmen Sie bitte den FAQ.

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Stand 21.08.2024