Datenschutzerklärung App "Beihilfe Bund"
Allgemeines
Die "Beihilfe Bund" App wurde für die Smartphones der Plattformen iOS und Android entwickelt. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beihilfe elektronisch nebst Belegen, wie Arztrechnungen, Rezepten etc. zu beantragen. Zudem können Sie die Aufnahmen der Belege kommentieren.
Dazu ist, anders wie im derzeitigen Papierverfahren, kein Antrag erforderlich, sondern durch das Eintragen der Stammdaten, das Fotografieren der Belege, sowie der Metadaten wird der Antrag generiert.
Sollten sich Ihre Stammdaten seit dem letzten Beihilfeantrag geändert haben, ist die App nicht zu nutzen.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU Datenschutz-Grundverordnung ist
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
E-Mail: cc-ebiv@bva.bund.de
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung oder Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Wenden Sie sich bitte zur Ausübung Ihrer Rechte an den o.g. Verantwortlichen.
Download im Store
Die App wird im Android App Store (Google Play Store) oder im Apple Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores unterliegt der Vereinbarung zwischen den Stores und Ihnen. Das BVA ist nicht Partei einer solchen Vereinbarung und hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung seitens der Stores.
Funktionsweise der App
Nach dem Download der App, sind eine Registrierung und das Generieren eines Passwortes erforderlich.
Sie können bei der Anmeldung entscheiden, ob die Anmeldedaten auf Ihrem Gerät, verschlüsselt gespeichert werden sollen. Diese Funktion ist nur möglich, wenn eine sichere Bildschirmsperre auf Ihrem Gerät aktiviert ist. Ansonsten ist ein erneutes Anmelden (unter Eingabe des Passworts) vor Nutzung der App erforderlich.
Die Registrierungs- und Nutzerdaten werden verschlüsselt an die Server-Datenbank übersendet und verschlüsselt gespeichert.
Für eine Antragstellung fotografieren Sie die Belege. Hierfür ist der Zugriff der App auf die Kamerafunktion Ihres Smartphones erforderlich.
Mit Absenden Ihrer Daten werden die digitalisierten Belege und Kommentare verschlüsselt.
Die Fotos der übermittelten Belege werden nicht im öffentlich zugänglichen Bereich des Smartphones abgelegt, sondern im App-internen Speicher. Dies bedeutet, dass diese Fotos für andere Apps nicht nutzbar sind. Auf Ihrem Smartphone verbleiben die Belege lokal unverschlüsselt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Belege manuell zu löschen oder eine automatische Löschung nach erfolgreicher Übermittlung an den Server in der App einzustellen.
Die Fachanwendung wird vom ITZBund betrieben, welches wiederum dem Datenschutz verpflichtet ist.
Für die Bearbeitung des Antrages durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zuständigen Beihilfestelle werden die Daten erst auf einer separaten Datenbank entschlüsselt.
Sollten Sie die verlangten personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, ist eine Nutzung der App nicht möglich. Ihnen bleibt sodann der papiergebundene Antragsweg.
Folgende Daten werden gespeichert
Um Ihren Beihilfeantrag zu bearbeiten, werden die Registrierungsdaten, bestehend aus vollständigen Namen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Personalnummer /PK-Nummer, Behörde, Beihilfestelle sowie den eingescannten Belegen (Rezepte/ Arztrechnungen etc.), gespeichert und verarbeitet. Diese sind für eine Zuordnung Ihres Antrages zur zuständigen Beihilfestelle und der Beihilfebearbeitung notwendig.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind § 108 BBG, sowie § 51 Abs. 3 BBhV.
Um aus Ihren Registrierungsdaten und Belegen einen Beihilfeantrag zu generieren, werden die Auftrags-ID und Auftragsdaten gespeichert und verwendet.
Zudem werden Gesundheitsdaten als "besondere Kategorien personenbezogener Daten" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet, die unter anderem aus Arzt- oder Krankenhausrechnungen generiert werden.
Weitere Daten (Log-In, Veränderung der Registrierungsdaten) werden zudem aus Gründen des Datenschutzes- und der Informationssicherheit protokolliert, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 2 BDSG.
Die App setzt keine Cookies ein.
Löschfrist für die Daten
Die Belege und Kommentare werden spätestens sechs Monate nach Unanfechtbarkeit des Beihilfebescheides oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Belege für Prüfungen einer Rabattgewährung nach § 3 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel nicht mehr benötigt werden, aus der Datenbank gelöscht, vgl. § 51 Abs. 5 BBhV.
Die Unterlagen über Beihilfen werden fünf Jahre aufbewahrt. Für zahlungsbegründende Unterlagen (Beihilfebescheid) beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre, vgl. § 113 Abs. 2 BBG.
Das Löschen der Daten, welche auf Ihrem Smartphone verbleiben, fällt in Ihre Verantwortung.
Datenschutzbeauftragter
Herr Heß
Bundesverwaltungsamt
022899358-681234
0221 758-681234
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@bva.bund.de
Zudem haben Sie ein Beschwerderecht gegenüber dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit bzgl. der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesverwaltungsamt im Rahmen der Beihilfe.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
D-53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
Telefax: +49 (0)228-997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
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Stand 25.10.2018