Registermodernisierung

Am 6. April 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Umsetzung des Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und andere Beteiligte soll das Fundament für die erfolgreiche Modernisierung der Register in Bund, Ländern und Kommunen legen. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein für digitale, bürokratiearme und serviceorientierte Verwaltungsprozesse dar und entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Die Gesamtsteuerung Registermodernisierung übernehmen die Federführenden Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Die Registermodernisierung schafft die Grundlage dafür, Verwaltungsleistungen digital anzubieten und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.

Insbesondere wird ermöglicht, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ihre Daten und Nachweise nicht immer wieder erneut für die Erbringung von Verwaltungsleistungen vorlegen müssen.

Vielmehr sollen staatliche Stellen, das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger vorausgesetzt, Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, selbst abrufen. Dies wird sowohl die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen in hohem Maße entlasten als auch die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzen.

Auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt auf die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips ab. Mit dem Gesetz wird für Bund und Länder die Grundlage geschaffen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch anzubieten. Zur einheitlichen Umsetzung des OZG in der Verwaltung wurde das sogenannte OZG-Reifegradmodell entwickelt, welches in seiner finalen Stufe vorsieht, dass Verwaltungsleistungen vollständig digital abgewickelt werden können und Nachweisabrufe gemäß des Once-Only-Prinzips gestaltet werden.

Weitere Informationen

Registermodernisierung Referat D II 3

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Stand 28.06.2021