Mitgliederversammlung 2020
des Aktiven- und Ehemaligenvereins e.V. des
Bundesverwaltungsamtes
Gemäß § 10 der Satzung des Aktiven- und Ehemaligenvereins-Vereins e.V. i.d.F. vom 02.03.2013 findet alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Ein Termin für eine solche Versammlung wurde aufgrund der bekannten Richtlinien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seit dem Frühjahr dieses Jahres ständig hinausgeschoben. Die steigenden Infektionszahlen machen auch weiterhin eine Versammlung mit persönlicher Anwesenheit unmöglich.
Bis auf weiteres kann aufgrund der Corona-Pandemie keine Mitgliederversammlung des Vereins mit persönlicher Anwesenheit stattfinden.
Nach § 32 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 3 des Ausnahmegesetzes (COVID-19-Gesetz vom 27.03.2020) kann die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung jedoch im sogenannten Umlaufverfahren durchgeführt werden.
Dazu geht den Mitgliedern ein Schreiben mit dem Jahres- und Kassenbericht des Vorstandes sowie dem Bericht der Kassenprüfung zu. Weiterhin erhält jedes Mitglied per E-Mail oder per Post (Mitglieder ohne Email-Adresse) ein Formular zur Abstimmung für die Entscheidung zur Entlastung des Vorstandes.
Um Antwort auf dem Formular zur Entlastung des Vorstands wird bis spätestens Freitag, 18. Dezember 2020, 24:00 Uhr, gebeten.
Erfoderlich ist die Stimmabgabe der Hälfte der Mitglieder, damit das Umlaufverfahren erfolgreich ist.
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Stand 01.12.2020