Datenschutz
Beauftragter für den Datenschutz im Bundesverwaltungsamt
Der Datenschutzbeauftragte des Bundesverwaltungsamtes (BVA) übt
- Beratungs-,
- Überwachungs- und
- Kooperationsaufgaben
gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aus.
Das typische Handeln des Datenschutzbeauftragten umfasst daher etwa die rechtliche und fachliche Beratung und Unterrichtung der
- Behördenleitung des BVA (Verantwortlicher),
- mit der Datenverarbeitung für sie befassten Beschäftigten des BVA und
- mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragten externen Stellen (Auftragsverarbeitern)
über die Erfüllung ihrer Datenschutz-Pflichten.