Geheimschutz

Geheimschutzbeauftragte im Bundesverwaltungsamt

Die Geheimschutzbeauftragte trifft Maßnahmen und Entscheidungen auf Grund des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung.

Im Bereich des Geheimschutzes unterscheidet man zwischen personellen und materiellen Maßnahmen:

  • Materielle Maßnahmen sind - meist technische - Sicherungsmaßnahmen, die Geheimnisse vor Zugriff und unbefugter Kenntnisnahme schützen sollen.
  • Personelle Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf die Auswahl des zu Geheimnissen zugangsberechtigten Personenkreises durch so genannte Sicherheitsüberprüfungen.

Ihr Kontakt

Frau Angelika Palm

Bundesverwaltungsamt (Haus II)
Standort Köln
Eupener Str. 125
50933 Köln
Tel
022899 358-20279
Tel
0221 758-20279
Mail
Angelika.Palm@bva.bund.de

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