Korruptionsvorsorge
Beauftragter für Korruptionsvorsorge
Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wichtige Instrumente zur Verhinderung von Korruption in der Bundesverwaltung sind die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention vom 30. Juli 2004 (RL) und die Empfehlungen hierzu.
Ihr Kontakt
Herr Thomas Rütten
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
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- 022899358-73354
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