Beauftragte im
Bundesverwaltungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Einhaltung und Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sie schützt die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts, insbesondere Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte schützt auch Frauen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, vor einer Benachteiligung. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege berät und unterstützt sie Frauen und Männer. Darüber hinaus wirkt sie an Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der Beauftragte für den Datenschutz (§ 4f Bundesdatenschutzgesetz) wirkt auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Er überwacht hierzu insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beauftragter für Korruptionsvorsorge
Der Beauftragte für Korruptionsvorsorge nimmt die Aufgaben einer Ansprechperson für Korruptionsvorsorge gemäß Nr. 5 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesregierung vom 30.07.2004 wahr.
Geheimschutzbeauftragte
Die Geheimschutzbeauftragte trifft Maßnahmen und Entscheidungen im Rahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes aufgrund des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung.
Hinweisgeberstelle
Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet worden. Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können.
Informationsfreiheitsgesetz
Seit dem 01.01.2006 gilt für den Bereich der Behörden des Bundes das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zweck des IFG ist, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten und damit die effektive Wahrnehmung von demokratischen Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Damit sollen Kontrolle und Akzeptanz des staatlichen Handelns verbessert werden.
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Stand 08.02.2024