Umweltmanagement im Bundesverwaltungsamt
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2023 die Zielrichtung zur Reduktion der Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase vorgegeben. Das Ziel einer klimaneutral organisierten Bundesverwaltung soll bis 2030 erreicht werden.
Unsere Umweltleitlinien
Das Bundesverwaltungsamt übernimmt in Bezug auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit seine Verantwortung und hat in Ergänzung seiner Behördenstrategie Umweltleitlinien festgelegt. Mit diesen Umweltleitlinien setzt sich das BVA das Ziel, sein Handeln an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit auszurichten. Innerhalb der Dimensionen „Rechtskonformität“, „Interessierte Parteien“, „Handeln zur Verbesserung der Umweltleistung“ und „Transparenz“ verpflichtet es sich, aktiv die Ziele des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung zu verfolgen, die natürlichen Umweltressourcen zu schützen, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Umwelt- und Klimaschutz als Selbstverständlichkeit im Denken und Handeln zu verankern.
Einführung eines Umweltmanagementsystems
Das BVA hat im Jahr 2024 an den ersten beiden seiner 23 Standorte – Berlin-Weißensee und Zeuthen - das Umweltmanagementsystem „EMAS“ (Eco-Management and Audit-Scheme) eingeführt. Das BVA geht damit einen wichtigen Schritt um den Umwelt- und Klimaschutz dauerhaft als einen selbstverständlichen Bestandteil in seinem täglichen Verwaltungshandeln zu etablieren und stetig weiterzuentwickeln. Mit dem Umweltmanagementsystems „EMAS“ schafft das BVA systematische Regelungen zur Umsetzung seiner Umweltleitlinien.
Umweltprogramm
Ein wichtiger Baustein des Systems ist das Umweltprogramm – sozusagen der Fahrplan des Umweltmanagements. Darin werden Handlungsfelder identifiziert, konkrete Ziele definiert, Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erarbeitet und deren Umsetzung und Wirksamkeit anhand festgelegter Kennzahlen regelmäßig überprüft. Dem voraus geht eine Bewertung der sogenannten Umweltaspekte (Aspekte von Tätigkeiten und Dienstleistungen des BVA, die positive oder negative Auswirkungen auf die Umwelt haben) unter Berücksichtigung der Steuerungsmöglichkeiten des BVA. Das Umweltprogramm wird stetig fortentwickelt.
Die Rechtskonformität und Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems einschließlich des Umweltprogramms wird zudem jährlich durch einen unabhängigen Umweltgutachter überprüft.
Die Umwelterklärung des BVA
Mit seiner Umwelterklärung veröffentlicht das BVA ab dem Jahr 2024 jährlich eine Zusammenfassung seines Handeln. Veröffentlicht werden damit
- die Umweltleitlinien,
- die Bewertung der Umweltaspekte und
- das daraus abgeleitete Umweltprogramm (Ziel- und Maßnahmenplan) sowie
- die maßgeblichen Kernindikatoren und geplanten Kerntätigkeiten.
Umweltmanagementbeauftragte
Frau Manuela Nölte
Bundesverwaltungsamt13086 Berlin
- Tel
- 022899358-681158
- Tel
- 0221 758-681158
- umweltmanagement@bva.bund.de
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Stand 07.12.2024