Personalrat

Personalvertretungen des Bundes­verwaltungsamtes

Der Personalrat ist der Repräsentant der Beschäftigten des Bundesverwaltungsamtes. Als gleichberechtigter Partner des Dienststellenleiters setzt er sich aus den in der Dienststelle vertretenen Gruppen (Beamte und Tarifbeschäftigte) zahlenmäßig entsprechend der jeweiligen Gruppenstärke zusammen.

Gemäß den im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelten Aufgaben und Befugnissen vertritt er als internes Organ die Kollektiv- und Einzelinteressen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle.

Das Ziel der Mitbestimmung, den einzelnen Beschäftigten davor zu bewahren, als bloßes Objekt Leistungs- und Kontrollmaßnahmen unterworfen zu sein, wird erreicht durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben.

Das Bundesverwaltungsamt ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, deren Mitarbeiter auf mehrere Dienstorte verteilt sind.

An verschiedenen Dienstorten haben sich die Beschäftigten im Sinne des Personalvertretungsrechtes gemäß § 6 Absatz 3 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) verselbständigt und neben dem Personalrat der Zentrale in Köln einen eigenen Örtlichen Personalrat (ÖPR) gewählt.

Aus diesem Grund besteht gemäß § 55 BPersVG beim Bundesverwaltungsamt auch ein Gesamtpersonalrat (GPR).

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